vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Arbeitsbereitschaft und Rufbereitschaft

ArbeitszeitArbeitszeitmodelleNiederfriniger/DavidDezember 2023

Im Arbeitsrecht werden zwei Formen von Bereitschaft unterschieden: Rufbereitschaft liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber erreichbar und zum Arbeitsantritt bereit sein muss, jedoch über seinen Aufenthaltsort und die Verwendung solcher Zeiten im Wesentlichen frei entscheiden kann. Bei der Arbeitsbereitschaft muss sich der Arbeitnehmer demgegenüber an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort zur jederzeitigen sofortigen Verfügung halten. Diese Unterscheidung ist besonders im Arbeitszeitrecht und bei der Entlohnung von Bedeutung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte