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Anzeigepflicht, Anzeigerecht, Anhalterecht ( §§ 78–80 StPO)

StrafrechtGrundsätze des StrafverfahrensSchmittMärz 2026

Für Behörden, Dienststellen und bestimmte Berufsgruppen sieht der Gesetzgeber eine Anzeigepflicht beim Verdacht strafbarer Handlungen vor. Gleichzeitig bestehen für jedermann ein Anzeigerecht und damit verbunden ein gesetzlich definiertes Anhalterecht von Tatverdächtigen. 

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