Anlagevermögen sind Gegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Anschaffungskosten/Herstellungskosten werden planmäßig auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben. Das Anlagevermögen wird in drei Gruppen gegliedert: Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen.