Änderungen des Kollektivvertrag für Angestellte des Metallgewerbes mit 1.1.2025
Die Kollektivvertragsparteien haben bereits im Rahmen der Kollketivvertragsverhandlungen für das Jahr 2024 die Änderungen des Kollektivvertrags für das Jahr 2025 vereinbart . Es handelt sich um einen sog. Doppelabschluss.
Mit 1.1.2025 treten folgende Änderungen des (Zusatz-)Kollektivvertrages in Kraft:

