Der Alleinvermittlungsauftrag ist eine Sonderform des Maklervertrags, bei der der Auftraggeber einen Makler mit der Alleinvermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraums beauftragt.
Einleitung
Der Alleinvermittlungsauftrag tritt meist bei Immobiliengeschäften auf, wobei er auch bei anderen – dem MaklerG unterliegenden – Geschäften zulässig ist.1