vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abhilfeklage – Beitritt

ZivilverfahrensrechtBesondere VerfahrensartenRastegarAugust 2026

Bei der Abhilfeklage besteht die Möglichkeit, dass sich einzelne Verbraucher dem Verfahren nachträglich im Wege eines „Beitritts“ anschließen. Der Beitritt ist ein besonderes prozessuales Beteiligungskonzept, das nur im Abhilfeklageverfahren existiert und in § 628 ZPO geregelt ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte