Der Abgabenfestsetzung durch Bescheid geht ein Ermittlungs- und Beweisverfahren durch die Behörde voraus. Zuerst wird die Abgabenerklärung des Steuerpflichtigen geprüft, wobei diese die Vermutung der inhaltlichen Richtigkeit für sich hat. Informationen sind immer zuerst vom Abgabepflichtigen selbst einzuholen, bevor zusätzliche Unterlagen verlangt oder andere Personen befragt werden. Im Beweismittelverfahren gelten die Verfahrensgrundsätze der §§ 166 ff BAO. Die Abgabenfestsetzung erfolgt sodann grundsätzlich durch Bescheid. Selbstberechnungsabgaben stellen hievon eine Ausnahme dar.