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Verbringung von Abfällen

VerwaltungsrechtAbfallrechtSpieldiener/KlapfJänner 2025

Die (grenzüberschreitende) Verbringung von Abfällen hat in der Praxis eine erhebliche Bedeutung. Die komplizierten rechtlichen Vorgaben stellen betroffene Rechtsunterworfene vor zahlreiche Herausforderungen. 

Anwendungsbereich der EG-VerbringungsV

Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen zur Verwertung oder Beseitigung wird unionsweit einheitlich durch die EG-VerbringungsV geregelt.11Gem Art 85 der EU-VerbringungsV, VO (EU) 1157/2024 , wurde die EG-VerbringungsV, VO (EG) 1013/2006 , mit dem 20. 5. 2024 aufgehoben. Bis auf Art 30 der EG-VerbringungsV gelten jedoch alle Artikel der EG-VerbringungsV weiterhin mindestens bis 21. 5. 2026 weiter. Zwar traten gem Art 86 Abs 3 lit a und b EU-VerbringungsV mehrere Artikel bereits in Kraft, diese beschränken sich zumeist auf Ermächtigungen delegierte Rechtsakte zu erlassen. Somit gilt die aktuelle EG-VerbringungsV bis zum 21. 5. 2026 weiter.   Umfasst sind gem Art 1 Abs 2 lit a bis d EG-VerbringungsV Verbringungen

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