Die (grenzüberschreitende) Verbringung von Abfällen hat in der Praxis eine erhebliche Bedeutung. Die komplizierten rechtlichen Vorgaben stellen betroffene Rechtsunterworfene vor zahlreiche Herausforderungen.
Anwendungsbereich der EG-VerbringungsV
Die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen zur Verwertung oder Beseitigung wird unionsweit einheitlich durch die EG-VerbringungsV geregelt.1 Umfasst sind gem Art 1 Abs 2 lit a bis d EG-VerbringungsV Verbringungen