Jeder Mitgliedstaat benennt eine Zentralstelle, die
den Übermittlungsstellen Auskünfte erteilt;nach Lösungswegen sucht, wenn bei der Übermittlung von Schriftstücken zum Zwecke der Zustellung Schwierigkeiten auftreten;Jeder Mitgliedstaat benennt eine Zentralstelle, die
den Übermittlungsstellen Auskünfte erteilt;nach Lösungswegen sucht, wenn bei der Übermittlung von Schriftstücken zum Zwecke der Zustellung Schwierigkeiten auftreten;