Der Depositar notifiziert den Mitgliedern der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht sowie den anderen Staaten und Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration, die dieses Übereinkommen nach den Artikeln 58 und 59 unterzeichnet, ratifiziert, angenommen oder genehmigt haben oder ihm beigetreten sind,
jede Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme und Genehmigung nach den Artikeln 58 und 59;