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zu Art 54 HUÜ (Weber)

Weber1. AuflJänner 2019

(1) Der Generalsekretär der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht beruft in regelmäßigen Abständen eine Spezialkommission zur Prüfung der praktischen Durchführung des Übereinkommens und

Seite 2813

zur Förderung der Entwicklung bewährter Praktiken aufgrund des Übereinkommens ein.

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