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zu Art 52 CISG (Posch/Terlitza)

Posch/Terlitza5. AuflMai 2021

Art 52. (1) Liefert der Verkäufer die Ware vor dem festgesetzten Zeitpunkt, so steht es dem Käufer frei, sie anzunehmen oder die Annahme zu verweigern.

(2) Liefert der Verkäufer eine größere als die vereinbarte Menge, so kann der Käufer die zu viel gelieferte Menge annehmen oder ihre Annahme verweigern. Nimmt der Käufer die zu viel gelieferte Menge ganz oder teilweise an, so hat er sie entsprechend dem vertraglichen Preis zu bezahlen.

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