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zu Art 37 HKÜ (Nademleinsky)

Nademleinsky1. AuflJänner 2019

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

 

Dieses Übereinkommen liegt für die Staaten zur Unterzeichnung auf, die zum Zeitpunkt der Vierzehnten Tagung der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht Mitglied der Konferenz waren.

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