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zu Art 25 KSÜ (Huter)

Huter1. AuflJänner 2019

Die Behörde des ersuchten Staates ist an die Tatsachenfeststellungen gebunden, auf welche die Behörde des Staates, in dem die Maßnahme getroffen wurde, ihre Zuständigkeit gestützt hat.

Inhaltsübersicht

Lit:

Freitag/Leible/Sippel/Wanitzek, (Hrsg) Internationales Familienrecht im 21. Jahrhundert (2005);

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