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zu Art 25 HUP (Gitschthaler)

Gitschthaler1. AuflJänner 2019

(1) Dieses Protokoll tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach der Hinterlegung der zweiten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde nach Artikel 23 folgt.

(2) Danach tritt dieses Protokoll wie folgt in Kraft:

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