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zu Art 22 HUP (Gitschthaler)

Gitschthaler1. AuflJänner 2019

Dieses Protokoll findet keine Anwendung auf Unterhalt, der in einem Vertragsstaat für einen Zeitraum vor Inkrafttreten des Protokolls in diesem Staat verlangt wird.

Lit:

Bonomi, Explanatory Report on the Protocol of 23 November 2007 on the Law applicable to Maintenance Obligations (2009), deutsche Fassung http://www.hcch.net/upload/expl39de.pdf (Bonomi-Bericht).

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