Teil A
Standardinformationsblatt für den Fall, dass der Unternehmer, der online angebotene verbundene Reiseleistungen im Sinne des Artikels 3 Nummer 5 Buchstabe a der Pauschalreiserichtlinie (§ 2 Abs. 5 Z 1 lit. a PRG) vermittelt, ein Beförderer ist, der ein Ticket für eine Hin- und Rückbeförderung verkauft