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zu § 98a BAO (Riesz)

Riesz3. AuflApril 2023

Für Landes- und Gemeindeabgaben ist abweichend von § 98 Abs. 1 für Zustellungen auch der 3. Abschnitt des Zustellgesetzes (elektronische Zustellung) anzuwenden.

idF BGBl I 2010/111

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