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zu § 987 ABGB (Ertl)

Ertl3. AuflMai 2013

Außerordentliche Kündigung des Darlehensvertrags.

 

Jeder Vertragsteil kann den Darlehensvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm die Aufrechterhaltung des Vertrags aus wichtigen Gründen unzumutbar ist.

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