Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein/Hartig2. AuflMärz 2024
Dritter Abschnitt. Verschmelzung
(1) 1Gesellschaften mit beschränkter Haftung können unter Ausschluß der Abwicklung verschmolzen werden. 2Die Verschmelzung kann erfolgen