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zu § 96 GmbHG (Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein/Hartig)

Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein/Hartig2. AuflMärz 2024

Dritter Abschnitt.
Verschmelzung

 

(1) 1Gesellschaften mit beschränkter Haftung können unter Ausschluß der Abwicklung verschmolzen werden. 2Die Verschmelzung kann erfolgen

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