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zu § 955 ABGB (Ertl)

Ertl3. AuflMai 2013

Welche Schenkungen auf die Erben nicht übergehen.

 

Hat der Geschenkgeber dem Beschenkten eine Unterstützung in gewissen Fristen zugesichert, so erwächst für die Erben derselben weder ein Recht, noch eine Verbindlichkeit: es müsste denn in dem Schenkungsvertrage ausdrücklich anders bedungen sein.

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