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zu § 94 GewO - Kommentierung (Hanusch)

Hanusch26. LfgApril 2018

Inhaltsübersicht

1. Reglementierte Gewerbe

1.1. Neue Rechtslage seit der GewONov 2002

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Auch seit der GewONov 200211 BGBl I 111/2002. und der GewONov 20171a1a BGBl I 94/2017.gibt es nur noch Gewerbe, die nicht frei ausgeübt werden können. Diese Gewerbe werden als „reglementierte Gewerbe“ bezeichnet (§ 94). Der Begriff „reglementierte Gewerbe“ entspricht dem Sprachgebrauch im EU-Recht.22 EB z GewONov 2002, 1117 BlgNR 21. GP .

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