Inhaltsübersicht
Auch seit der GewONov 2002 und der GewONov 2017gibt es nur noch Gewerbe, die nicht frei ausgeübt werden können. Diese Gewerbe werden als „reglementierte Gewerbe“ bezeichnet (§ 94). Der Begriff „reglementierte Gewerbe“ entspricht dem Sprachgebrauch im EU-Recht.