(1) In folgenden Genehmigungsverfahren sind die Belange des Arbeitnehmer/innenschutzes zu berücksichtigen:
Genehmigung von Betriebsanlagen nach der Gewerbeordnung 1994, BGBl Nr 194/1994,Genehmigung von Gewinnungsbetriebsplänen und von Bergbauanlagen, soweit es sich um Arbeitsstätten handelt, nach dem Mineralrohstoffgesetz, BGBl I Nr 38/1999,