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zu § 93 ASchG - Berücksichtigung des Arbeitnehmer/innenschutzes in Genehmigungsverfahren

Heider/Schneeberger7. AuflFebruar 2017

(1) In folgenden Genehmigungsverfahren sind die Belange des Arbeitnehmer/innenschutzes zu berücksichtigen:

Genehmigung von Betriebsanlagen nach der Gewerbeordnung 1994, BGBl Nr 194/1994,Genehmigung von Gewinnungsbetriebsplänen und von Bergbauanlagen, soweit es sich um Arbeitsstätten handelt, nach dem Mineralrohstoffgesetz, BGBl I Nr 38/1999,

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