vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 91d AußStrG (Deixler-Hübner)

Deixler-Hübner3. AuflOktober 2020

Vorrang des Völkerrechts

 

Die §§ 91a bis 91c sind nicht anzuwenden, soweit nach Völkerrecht Anderes bestimmt ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte