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zu § 91 AußStrG (Deixler-Hübner)

Deixler-Hübner3. AuflOktober 2020

Bei der Aufhebung der Annahme an Kindes statt sind die §§ 88 und 90 Abs. 2 entsprechend anzuwenden.

Literatur:

Rudolf, Adoption, in Deixler-Hübner (Hrsg), Handbuch Familienrecht2 (2020) 345

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