Der nach Katastralgemeinden angelegte Grenzkataster ist bestimmt:
zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke,zur ErsichtlichmachungDer nach Katastralgemeinden angelegte Grenzkataster ist bestimmt:
zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke,zur Ersichtlichmachung