Beurkundungen über sonstige Tatsachen auf Grund besonderer gesetzlicher Vorschriften
Der Notar ist berufen, auch über sonstige Tatsachen Beurkundungen oder Bestätigungen nach Maßgabe der besonderen gesetzlichen Vorschriften auszustellen.
Beurkundungen über sonstige Tatsachen auf Grund besonderer gesetzlicher Vorschriften
Der Notar ist berufen, auch über sonstige Tatsachen Beurkundungen oder Bestätigungen nach Maßgabe der besonderen gesetzlichen Vorschriften auszustellen.
