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zu § 89 UrhG (Ciresa)

Ciresa20. LfgOktober 2018

§ 89 Soweit derselbe Anspruch auf ein angemessenes Entgelt (§ 86), auf Schadenersatz (§ 87 Abs 1 bis 3) oder auf Herausgabe des Gewinnes (§ 87 Abs 4) gegen mehrere Personen begründet ist, haften sie zur ungeteilten Hand.

angemessenes Entgelt

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