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TKG, Riesz/Schilchegger
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zu § 85 TKG 2003 (Tobisch)
Tobisch
1. Aufl
Juni 2016
(1)
Die Bewilligung erlischt
durch Ablauf der Zeit, für die sie erteilt wurde;
durch Verzicht seitens des Bewilligungsinhabers;
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Stichworte
§ 85 TKG 2003