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GewO: Kommentar, Hanusch
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zu § 84o GewO - Kommentierung (Hanusch)
Hanusch
22. Lfg
Jänner 2016
Inhaltsübersicht
1. Übergangsbestimmungen für bestehende Betriebe
1.1. Allgemeines
Hanusch
, Kommentar zur Gewerbeordnung (22. Lfg 2016) zu § 84o GewO - Kommentierung Rz 1
1
Inhaber bestehender Betriebe sind verpflichtet, der Behörde die Angaben gemäß
§ 84d Abs 1 Z 1,
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§ 84o GewO