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zu § 82a Wr BauO (Kirchmayer/Klugsberger)

Kirchmayer/Klugsberger6. AuflMai 2024

Nebengebäude für die Unterbringung der technischen Infrastruktur von hocheffizienten alternativen Systemen

 

Nebengebäude, die ausschließlich der Unterbringung der technischen Infrastruktur von hocheffizienten alternativen Systemen dienen, unterliegen nicht den Bestimmungen des § 82, wenn

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