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zu § 827 ABGB (Scholz-Berger)

Scholz-Berger3. AuflMärz 2022

Wer einen Antheil an einer gemeinschaftlichen Sache anspricht, der muß sein Recht, wenn es von den übrigen Theilnehmern widersprochen wird, beweisen.

Stammfassung JGS 946/1811.

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