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zu § 799 ABGB (Schweda)

Schweda3. AuflJänner 2021

Nachweis des Rechtstitels; Erbantrittserklärung

 

Wer eine Erbschaft erwerben will, muss dem Gericht den Rechtstitel (Erbvertrag, letztwillige Verfügung oder Gesetz) nachweisen und ausdrücklich erklären, die Erbschaft anzutreten.

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