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zu § 798 ABGB (Schweda)

Schweda3. AuflJänner 2021

Überlassung der Verlassenschaft

 

Überlässt das Gericht eine überschuldete Verlassenschaft an Zahlungs statt, so bildet der Überlassungsbeschluss den Titel zum Erwerb. Das Gleiche gilt für die gerichtlich erteilte Ermächtigung, Verlassenschaftsvermögen zu übernehmen.

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