1. Besondere Vorsorgemaßnahmen bei IPPC-BA gegen Umweltverschmutzung und Unfälle
Hanusch, Kommentar zur Gewerbeordnung (27. Lfg 2019) zu § 77a GewO - Kommentierung Rz 11
Im Genehmigungsbescheid einer IPPC-BA, in dem auf die eingelangten Stellungnahmen (§ 356a Abs 2 und 4) Bedacht zu nehmen ist, ist über § 77 hinaus sicherzustellen, dass IPPC-Anlagen soerrichtet,