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zu § 77 GewO (Hanusch)

Hanusch17. LfgOktober 2011

Kommentierung

Inhaltsübersicht

1. Genehmigung der Betriebsanlage

1.1. Recht auf Genehmigung

1
Der Antragsteller hat ein subjektives Recht auf Genehmigung der BA, wenn die Schutzinteressen des § 74 Abs 2 (mit oder ohne Auflagen) gewahrt sind1)1)VwGH 12. 2. 1990, 89/04/0217, s Moosbauer, Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zum Betriebsanlagenrecht (GewO) 1974-1990 (1991) E 560; Kinscher, GewO7 (MTA 1991) § 77 FN 1..

Die Nachbarn mit Parteistellung gemäß § 356 Abs 3 haben ein subjektives Recht auf Versagung der Genehmigung, wenn ihre Interessen nach § 74 Abs 2 Z 1, 2, 3 und 5 nicht anders zu schützen sind.

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