Kirchmayer/Klugsberger6. AuflMai 2024
Baubewilligungsverfahren für Bauwerke kleinen Umfangs
(1) Bei Bauvorhaben im Gartensiedlungsgebiet sowie bei Bauvorhaben in der Bauklasse I mit einer bebauten Fläche von höchstens 150 m2 sind der Behörde nur vorzulegen: