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zu § 702 ABGB (Umlauft/Huf)

Umlauft/Huf3. AuflNovember 2020

e) Keine Erfüllung der Bedingung durch Nachberufene

 

Eine den Erben oder Vermächtnisnehmer einschränkende Bedingung ist ohne ausdrückliche Erklärung des Verstorbenen nicht auf den von diesem nachberufenen Erben oder Vermächtnisnehmer auszudehnen.

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