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zu § 69 BVergG (Mayr)

Mayr2. LfgAugust 2012

2. Unterabschnitt
Eignungsanforderungen und Eignungsnachweise

 

Unbeschadet der Regelung des § 20 Abs. 1 muss die Befugnis, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit spätestens

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