1 , 2Dem Namen3 dürfen nach Maßgabe des § 63 Abs. 1 zweiter und dritter Satz4 Zusätze5 , 6 , 7 beigefügt werden.
Literatur:
Kasper, §§ 63, 64 GewO 1973 und ihr Verhältnis zum Firmenrecht, NZ 1976, 118
1 , 2Dem Namen3 dürfen nach Maßgabe des § 63 Abs. 1 zweiter und dritter Satz4 Zusätze5 , 6 , 7 beigefügt werden.
Literatur:
Kasper, §§ 63, 64 GewO 1973 und ihr Verhältnis zum Firmenrecht, NZ 1976, 118