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zu § 61 GlBG (Kletečka/Köck)

Kletečka/Köck2. AuflNovember 2021

Begründungspflicht des Gerichtes

 

In einem gerichtlichen Verfahren wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes hat sich das Gericht mit einem Gutachten oder einem Prüfungsergebnis der Gleichbehandlungskommission im Einzelfall zu befassen und ein davon abweichendes Urteil zu begründen.

Seite 780

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