Rüffler/Koppensteiner3. AuflJuli 2007
§ 4. (…)
§ 5.
(1) Das Verhältnis der mit den Anteilen verbundenen Rechte zueinander wird durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nicht berührt. Die Bestimmungen (…) (des Gesellschaftsvertrages) sind entsprechend anzupassen.