vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 5 Bgld VergRSG (Herbst/Weinhandl)

Herbst/Weinhandl1. LfgAugust 2020

(1) Ein Antrag gemäß § 3 Abs. 1 hat jedenfalls zu enthalten:

die genaue Bezeichnung des betreffenden Vergabeverfahrens sowie der angefochtenen gesondert anfechtbaren Entscheidung;die genaue Bezeichnung der Auftraggeberin oder des Auftraggebers und der Antragstellerin oder des Antragstellers einschließlich deren Faxnummer oder elektronischer Adresse;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte