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zu § 59 BVergG (Bauer)

Bauer1. LfgMärz 2009

2. Unterabschnitt
Reguläre Mindestfristen für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich

 

Beim nicht offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung, beim Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung und beim wettbewerblichen Dialog beträgt die vom Auftraggeber festzusetzende Frist für den Eingang der Anträge auf Teilnahme am Vergabeverfahren mindestens 37 Tage. Sie beginnt mit dem Tag der Absendung der Bekanntmachung.11Das Manuskript wurde am 30. 11. 2006 abgeschlossen; Lit u Rsp sind berücksichtigt, soweit sie bis zu diesem Zeitpkt veröffentlicht wurden. Später veröffentlichte Lit u Rsp konnten in den Druckfahnen nur noch punktuell berücksichtigt werden.

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