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zu § 591 ZPO (Rechberger/Hofstätter)

Rechberger/Hofstätter5. AuflMai 2019

Bestellung eines Ersatzschiedsrichters

 

(1) Endet das Amt eines Schiedsrichters vorzeitig, so ist ein Ersatzschiedsrichter zu bestellen. Die Bestellung erfolgt nach den Regeln, die auf die Bestellung des zu ersetzenden Schiedsrichters anzuwenden waren.

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