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zu § 58b WEG (Vonkilch)

Vonkilch5. AuflSeptember 2023

Übergangsbestimmungen zur Grundbuchsnovelle 2012

 

(1) § 3 Abs. 4 und § 10 Abs. 3 und 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/2012 treten mit 1. Mai 2012 in Kraft.

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