Verträge gegen Entrichtung eines Zinses in Früchten
Die Bestimmungen dieses Abschnittes finden auch auf die im § 1103 ABGB bezeichneten Verträge Anwendung. Solche Verträge sind im Sinne dieses Gesetzes als Pachtverträge anzusehen.
Verträge gegen Entrichtung eines Zinses in Früchten
Die Bestimmungen dieses Abschnittes finden auch auf die im § 1103 ABGB bezeichneten Verträge Anwendung. Solche Verträge sind im Sinne dieses Gesetzes als Pachtverträge anzusehen.