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zu § 53a GSVG

Rudda/Ficzko6. LfgApril 2009

§ 53a. (1) Die Aufwertungszahl (§ 47) beträgt für das Kalenderjahr 1992 1,055.

(2) Die Höchstbeitragsgrundlage (§ 48) beträgt für das Kalenderjahr 1992 ATS 37.100,-.

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