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zu § 537a ABGB (Schauer/Motal)

Schauer/Motal3. AuflJuni 2016

Eingetragene Partner im Erbrecht

 

Die für Ehegatten maßgebenden und auf das Eherecht Bezug nehmenden Bestimmungen dieses Hauptstücks sowie des Neunten bis Fünfzehnten Hauptstücks sind auf eingetragene Partner und eingetragene Partnerschaften sinngemäß anzuwenden.

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