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zu § 52 AMG

Ciresa2. AuflDezember 2023

[Laienwerbung – allgemeine Anforderungen]

 

(1) Laienwerbung muss so gestaltet sein, dass der Werbecharakter deutlich zum Ausdruck kommt und das Produkt eindeutig als Arzneimittel dargestellt wird. Werbung und redaktionelle Beiträge sind deutlich zu trennen.

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